Art. 109 KV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2022 159 · 22.05.2023AbgewiesenEin landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Hauptbetriebsgebäude im Siedlungsgebiet liegen, darf nicht über den Ortsrand in ein angrenzendes kommunales Landschaftsbildgebiet erweitert werden; ein solcher Neubau stellt eine originäre Belastung dar und widerspricht dem Schutzzweck nach Art. 63 BR. Die strengeren kommunalen Schutzvorschriften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2020 182 · 01.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2019 218 · 21.07.2020AbgewiesenDie privilegierende Messweise des grossen Grenzabstands anhand der mittleren Abstandslinie ist nur zulässig, wenn die betreffende Gebäudeseite selbst eine Staffelung aufweist; eine Staffelung auf einer anderen Gebäudeseite genügt nicht. Die von der Gemeinde später vertretene «pragmatische Praxis», auf die Gesamtgestalt des Gebäudes…BaubewilligungBGer 1P.45/1999 · 14.04.2000GutgeheissenDie Festlegung von Standorten von kantonaler Bedeutung im Sachplan ADT ohne hinreichende Interessenabwägung und Abstimmung mit anderen Planungen verstösst gegen die Gemeindeautonomie, da der Sachplan damit richtplanähnliche Funktionen erfüllt, ohne die formellen und materiellen Anforderungen der Richtplanung zu erfüllen.RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.