BGer 1C_640/2024
Besonderer AusgangEntscheid vom 03.09.2025 · Kanton VD
Wer seine Beschwerde vor Bundesgericht zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 LTF); die Sache wird von der Geschäftsliste abgeschrieben.
BGer 1C_640/2024 vom 03.09.2025 (Besonderer Ausgang)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rec…VGer AG WBE.2025.306 · 14.09.2026 · AbgewiesenBaubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer …VGer ZH VB.2025.00568 · 27.08.2026 · AbgewiesenKernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische El…BGer 1C_754/2025 · 20.08.2026 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismäss…VGer BE 100 2025 279 · 14.08.2026 · AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie schützt nur jene Nutzung, die im Zeitpunkt der einschränkenden Rechtsänderung tatsächlich ausgeübt wurde; eine zuvor aufgegebene und durch jahrelange ander…VGer BE 100 2026 225 · 12.08.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Halteste…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Eigentumsgarantie · 594 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Eigentumsgarantie.Planungszone · 137 EntscheideEntscheide zum Planungsanlass Planungszone.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.