Art. 68 al. 3 LTF
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_640/2024 · 03.09.2025Besonderer AusgangWer seine Beschwerde vor Bundesgericht zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 LTF); die Sache wird von der Geschäftsliste abgeschrieben.PlanungszoneBGer 1C_609/2020 · 04.11.2020NichteintretenWer eine kantonale Beschwerdeinstanz anficht, die auf eine Beschwerde wegen ungenügender Begründung nicht eingetreten ist, muss beim Bundesgericht aufzeigen, dass das kantonale Gericht das Begründungserfordernis willkürlich angewandt hat; es genügt nicht, lediglich Argumente zur materiellen Frage vorzutragen. Eine Beschwerde, die…UmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.