Art. 66 al. 2 LTF
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_285/2026 · 15.06.2026Besonderer AusgangWer einen Rekurs zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen; die Sache wird vom Rollen gestrichen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_640/2024 · 03.09.2025Besonderer AusgangWer seine Beschwerde vor Bundesgericht zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 LTF); die Sache wird von der Geschäftsliste abgeschrieben.PlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.