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BGer 1C_57/2016

Gutgeheissen

Entscheid vom 13.10.2016

Die Genehmigung eines Strassenbauprojekts, das mehr als 3 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht, setzt einen Richtplanbeschluss voraus. Eine Gesamtbetrachtung beider Projektabschnitte ist massgebend, und die fehlende planerische Festlegung von Aufwertungsflächen macht die Genehmigung ohne Richtplanbeschluss willkürlich.

BGer 1C_57/2016 vom 13.10.2016 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.