BGer 1C_514/2020
AbgewiesenEntscheid vom 05.05.2021
Das öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.
BGer 1C_514/2020 vom 05.05.2021 (Abgewiesen)
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