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BGer 1C_477/2021

Gutgeheissen

Entscheid vom 03.11.2022 · Kanton ZH

Eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes, die über das bundesrechtlich zwingend geforderte Mass hinaus die kommunale Entscheidungsfreiheit bei Strassenprojekten einschränkt, verpflichtet den Kanton zur rechtzeitigen Anhörung der Gemeinden gemäss Art. 85 Abs. 3 KV/ZH; das Unterlassen dieser Anhörung führt zur Aufhebung der…

BGer 1C_477/2021 vom 03.11.2022 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.