Art. 85 Abs. 3 KV/ZH
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_477/2021 · 03.11.2022GutgeheissenEine Änderung des kantonalen Strassengesetzes, die über das bundesrechtlich zwingend geforderte Mass hinaus die kommunale Entscheidungsfreiheit bei Strassenprojekten einschränkt, verpflichtet den Kanton zur rechtzeitigen Anhörung der Gemeinden gemäss Art. 85 Abs. 3 KV/ZH; das Unterlassen dieser Anhörung führt zur Aufhebung der…SondernutzungsplanBGer 1C_644/2019 · 04.02.2021GutgeheissenDie Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren führt zur Aufhebung der Festsetzung, selbst wenn die materielle Begründetheit des Entscheids nicht in Frage steht.RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.