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BGer 1C_455/2022

Abgewiesen

Entscheid vom 05.06.2023 · Kanton GR

Die Baubewilligungsbehörde muss zivilrechtliche Vorfragen zu Nutzungsübertragungen nicht abschliessend prüfen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sind. Die blosse Anfechtungserklärung einer Partei bewirkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags.

BGer 1C_455/2022 vom 05.06.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.