Art. 23 OR
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00085 · 27.05.2026Teilweise gutgeheissenEine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…BGer 1C_455/2022 · 05.06.2023AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde muss zivilrechtliche Vorfragen zu Nutzungsübertragungen nicht abschliessend prüfen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sind. Die blosse Anfechtungserklärung einer Partei bewirkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags.BaubewilligungVGer BE 100 2020 207 · 06.01.2022AbgewiesenDie Klausel in einem öffentlich-rechtlichen Planungsausgleichsvertrag, wonach der Planungsvorteil neu zu beurteilen ist, wenn die Nutzungsmöglichkeiten wesentlich eingeschränkt werden (clausula rebus sic stantibus), bezieht sich nur auf Veränderungen nach Vertragsschluss. Eine nachträgliche Berufung auf Grundlagenirrtum ist treuwidrig,…MehrwertabgabeUmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.