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BGer 1C_376/2019

Nichteintreten

Entscheid vom 17.07.2019 · Kanton TI

Eine Beschwerde gegen eine Ortsplanungsrevision, die sich auf blosse «Zweifel» an der Durchführung einer Informationsveranstaltung nach Art. 4 RPG beschränkt und sich nicht mit den gegenteiligen Feststellungen des kantonalen Gerichts auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt…

BGer 1C_376/2019 vom 17.07.2019 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.