Art. 68 Abs. 1 BGG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_245/2025 · 23.07.2025NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts im Gestaltungsplanverfahren stellt einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; die Beschwerde ans Bundesgericht ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil nachgewiesen ist oder die sofortige Gutheissung einen Endentscheid herbeiführen würde, was bei einem…GestaltungsplanBGer 1C_300/2023 · 08.05.2024Besonderer AusgangZieht die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück, nachdem eine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielt wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten gehen zulasten der zurückziehenden Partei, sofern keine abweichende Vereinbarung nachgewiesen wird.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBGer 1C_312/2021 · 01.06.2022AbgewiesenEine Entscheidung über den Rinvio zur Präzisierung eines unklaren Planungsvincolums ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine unnötig aufwendige Beweisaufnahme droht. Fehlt eine solche Darlegung, ist der Rekurs unzulässig.GestaltungsplanBGer 1C_69/2016 · 13.10.2016Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin ihr Baugesuch für eine Mobilfunkantenne zurück, wird das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren gegenstandslos und ist abzuschreiben; die Kosten werden der das Gegenstandsloswerden verursachenden Partei (Beschwerdegegnerin) auferlegt, und die Sache wird zur Neureglung der vorinstanzlichen Kosten und…BaubewilligungBGer 5A_737/2014 · 26.05.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Greifensees durch eine Personaldienstbarkeit und dem Meliorationszweck fiel zugunsten der Melioration aus, da die Dienstbarkeit durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Zonenplan, Seeschutzverordnung) überlagert wurde und ihre Aufhebung für den Meliorationszweck als notwendig erachtet wurde.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.