Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG
14 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_161/2025 · 25.06.2026GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00336 · 27.02.2025GutgeheissenEine Planungszone am Seeufer verletzt den Grundsatz der Planbeständigkeit nicht, wenn die vorangegangene BZO-Revision nur eine technische Teilrevision darstellte und seither gewichtige rechtliche und tatsächliche Änderungen eingetreten sind; das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit überwiegt das Vertrauen der…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_490/2023 · 01.11.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_280/2022 · 15.03.2024AbgewiesenDie Anordnung des Rückbaus eines rechtswidrig errichteten Badestegs ist auch nach langjährigem Bestehen verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Trennung Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer ZG V 2021 70 · 13.12.2023Teilweise gutgeheissenLiegt eine Liegenschaft in dicht überbautem Siedlungsgebiet und ist der Gewässerraum erst durch eine nachträgliche Flussverlegung entstanden, darf bei der Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV das private Interesse an der selbstbestimmten Eigentumsnutzung höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_654/2021 · 28.11.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Freizeitnutzung und Gewässer-, Natur- und Ortsbildschutz erfordert eine detaillierte Prüfung der Standortgebundenheit, der Beeinträchtigung von Ufervegetation und ISOS-Schutzzielen sowie eine Gesamtbetrachtung aller betroffenen Interessen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 145 II 70 · 01.01.2019GutgeheissenBei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (Art. 3 RPV). Im konkreten Fall überwiegen das öffentliche Interesse des Vogelschutzes und die Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_539/2017 · 12.11.2018GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung (Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, Art. 1 ff. SFG) und den entgegenstehenden Naturschutz- (WZVV, NHG) sowie Eigentumsinteressen (Art. 26 BV) ist bundesrechtswidrig, wenn das Vogelschutzinteresse und die Eigentumsbeschränkungen zu wenig gewichtet werden.VGer TG TVR-2019-18 · 28.02.2017AbgewiesenKein pauschaler Vorrang des Bestandesschutzes für konzessionspflichtige Bauten im Gewässerraum; bei der Beurteilung einer Nachkonzessionierung sind öffentliche Interessen an der Freihaltung von Seeufern im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu prüfen. Der Bestandesschutz ist lediglich im Rahmen der Verhältnismässigkeit bei…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_157/2014 · 04.11.2015GutgeheissenEin generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.RichtplanungBGer 1C_311/2012 · 28.08.2013RückweisungDie Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_210/2008 · 26.06.2008AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung überwiegt die privaten Interessen der Eigentümer eines exponiert am Seeufer stehenden Ferienhauses, da die Beeinträchtigung der Privatsphäre hinnehmbar und durch Sichtschutzmassnahmen abmilderbar ist.BGer 1A.192/2000 · 20.02.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer TG TVR-2021-12 · 19.04.1983AbgewiesenEine im Rahmen einer Hafenkonzession aufgeschüttete Mole gilt als Oberflächengewässer und liegt damit ausserhalb der Bauzone; ein Bauvorhaben darauf ist nach Art. 24 RPG bzw. Art. 24c Abs. 2 RPG zu beurteilen. Ein Abenteuerspielplatz auf der bereits konzessionierten Hafenmole stellt eine massvoll Erweiterung der bestehenden Hafennutzung…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.