BGer 1C_305/2022
AbgewiesenEntscheid vom 27.06.2022 · Kanton TI
Ein Gemeinde kann gegen die Genehmigung eines interkommunalen Nutzungsplans nur dann Beschwerde führen, wenn sie die Verletzung ihrer verfassungsmässigen Autonomie geltend macht. Die blosse Berufung auf kantonale Legitimationsnormen oder die Rüge der finanziellen Nachhaltigkeit ohne hinreichende Begründung genügt nicht.
BGer 1C_305/2022 vom 27.06.2022 (Abgewiesen)
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