Art. 65 Abs. 1 LPAmm
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer TI 52.2024.443 · 06.11.2024Besonderer AusgangVeräussern die Bewilligungsinhaber das Baugrundstück während des Rechtsmittelverfahrens und erwerben die neuen Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken ohne Interesse an der streitigen Nutzungsänderungsbewilligung, verliert das Verfahren seinen Gegenstand; der Rekurs ist vom Rollenverzeichnis abzuschreiben und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_615/2023 · 04.12.2023AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.BaubewilligungVGer TI 52.2023.360 · 30.08.2023AbgewiesenEine Baubewilligung stellt ausschliesslich fest, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (Art. 1 Abs. 1 RLE); ob der Bauherr privatrechtlich zur Nutzung einer bestehenden Kaminanlage berechtigt ist und ob eingetragene Dienstbarkeiten dem Vorhaben oder künftigen Immissionen entgegenstehen, sind…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer TI 52.2023.16 · 30.11.2022RückweisungDie Behörde verfällt in übertriebenen Formalismus, wenn sie eine Beschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig erklärt, obwohl bei deren Einreichung noch ausreichend Zeit vor Ablauf der Beschwerdefrist vorhanden war und die Behörde die beschwerdeführende Partei nicht nach Art. 12 Abs. 1 LPAmm zur Verbesserung aufgefordert…BaubewilligungBGer 1C_305/2022 · 27.06.2022AbgewiesenEin Gemeinde kann gegen die Genehmigung eines interkommunalen Nutzungsplans nur dann Beschwerde führen, wenn sie die Verletzung ihrer verfassungsmässigen Autonomie geltend macht. Die blosse Berufung auf kantonale Legitimationsnormen oder die Rüge der finanziellen Nachhaltigkeit ohne hinreichende Begründung genügt nicht.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.