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BGer 1C_145/2016

Abgewiesen

Entscheid vom 01.09.2016

Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zwischen der planerischen Flexibilität eines Gestaltungsplans (Abweichung von baupolizeilichen Vorschriften) und dem Schutz vor Nutzungskonflikten (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG) wurde vom Bundesgericht als bundesrechtskonform bestätigt, da die Abweichungen vertretbar und die Konflikte…

BGer 1C_145/2016 vom 01.09.2016 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.