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BGer 1C_100/2017

Abgewiesen

Entscheid vom 03.10.2017 · Kanton LU

Die offene Verlegung eines Gewässers im Siedlungsgebiet zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, öffentliche Interessen (Hochwasser- und Naturschutz) überwiegen und keine gleich geeigneten, milderen Alternativen bestehen.

BGer 1C_100/2017 vom 03.10.2017 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.