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Art. 37 GSchG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 329 · 13.05.2026AbgewiesenEine im Rahmen eines Wasserbauprojekts gesetzlich vorgeschriebene ökologische Aufwertungsmassnahme (Amphibienteich) ist auch dann Bestandteil des Enteignungsgegenstands, wenn sie nicht dem Hochwasserschutz dient; die Dienstbarkeit stützt sich auf Art. 26 Abs. 4 WBG i.V.m. Art. 5 Bst. a KEntG. Lärmimmissionen durch Geburtshelferkröten…EnteignungVGer AG WBE.2023.158 · 07.08.2023AbgewiesenDie gesetzliche Pflicht zur Offenlegung eingedolter Gewässer (Art. 38 GSchG, § 119 BauG) gilt auch dann, wenn dadurch Fruchtfolgeflächen verloren gehen; eine Ersatzeindolung ist nur bei erheblichen Nachteilen für die landwirtschaftliche Nutzung zulässig, was bei flächenmässig grossen Parzellen mit randständiger Bachführung nicht ohne…BaubewilligungEnteignungVGer SG B 2022/97 · 10.03.2023AbgewiesenEin Wasserbauprojekt und Gewässerabstandslinienplan zur ökologischen Aufwertung eines Weihers und Hochwasserschutz sind mit den Schutzinteressen der kommunalen Schutzverordnung vereinbar, wenn die Gesamtfläche des Weihers samt Umgebung nicht verkleinert wird und gewichtige öffentliche Interessen (Hochwassersicherheit, ökologische…SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_654/2021 · 28.11.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Freizeitnutzung und Gewässer-, Natur- und Ortsbildschutz erfordert eine detaillierte Prüfung der Standortgebundenheit, der Beeinträchtigung von Ufervegetation und ISOS-Schutzzielen sowie eine Gesamtbetrachtung aller betroffenen Interessen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_100/2017 · 03.10.2017AbgewiesenDie offene Verlegung eines Gewässers im Siedlungsgebiet zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, öffentliche Interessen (Hochwasser- und Naturschutz) überwiegen und keine gleich geeigneten, milderen Alternativen bestehen.BaubewilligungBGer 1C_164/2012 · 30.01.2013Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.