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BGer 1A.17/2004

Gutgeheissen

Entscheid vom 19.05.2004

Die Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.

BGer 1A.17/2004 vom 19.05.2004 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.