Art. 48 Abs. 4 RPV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_177/2019 · 08.10.2019NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) eines Ersatzneubaus ausserhalb der Bauzone nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Frage erst im Rahmen eines konkreten Baugesuchs zu prüfen ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1A.17/2004 · 19.05.2004GutgeheissenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.