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Art. 34 Abs. 1 RPG

26 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

31%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_425/2021 · 19.05.2022AbgewiesenEine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung des Baugrundstücks voraus, die sowohl tatsächlich als auch rechtlich gesichert sein muss, insbesondere für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste. Die kantonalen Erschliessungsvorschriften sind massgebend, sofern sie bundesrechtliche Vorgaben einhalten.BaubewilligungBGer 1C_465/2021 · 15.03.2022GutgeheissenEine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn die Vorinstanz entscheidrelevante Beweismittel (hier: Augenscheinprotokoll) nicht in den Beweisgegenstand einbezieht und den Parteien keine Möglichkeit zur Äusserung gibt.BaubewilligungBGer 1C_49/2021 · 25.06.2021AbgewiesenDie Zonenkonformität einer Hundezucht in einer Wohnzone ist abstrakt zu prüfen; ein funktionaler Zusammenhang zur Wohnnutzung ist erforderlich, wenn die Zone nur nicht störende Gewerbe zur Quartierversorgung zulässt.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_375/2020 · 05.05.2021AbgewiesenDie in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform und schützen Menschen hinreichend vor schädlichen oder lästigen nichtionisierenden Strahlen. Für Tiere und Pflanzen fehlen belastbare Hinweise auf konkrete Gefährdungen durch Mobilfunkstrahlung, sodass keine Anpassung…BaubewilligungBGer 1C_697/2020 · 30.03.2021NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.BaubewilligungBGer 1C_82/2020 · 21.10.2020GutgeheissenInterzonale Ausnützungsanrechnungen zwischen Grundstücksteilen in verschiedenen Bauzonen sind ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage unzulässig. Die zulässige Baumasse ist für jeden zonenspezifischen Grundstücksteil separat zu ermitteln.BaubewilligungBGer 1C_317/2019 · 17.03.2020GutgeheissenDie Anwendung von kommunalen Hofstattrechts- und Ausnützungszifferbestimmungen auf einen Ersatzneubau ist willkürlich, wenn der geplante Bau die vorbestehende Baute nicht im bisherigen Umfang und mit den alten Gebäudemassen wiederherstellt und das Ergebnis zonenfremd ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_681/2017 · 01.02.2019AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage ist mit Bundesumweltrecht und Natur- und Heimatschutzrecht vereinbar, wenn die vorsorglichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und die Beeinträchtigung des schützenswerten Ortsbilds geringfügig ist.BaubewilligungBGer 1C_108/2018 · 26.10.2018AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist zulässig, wenn er gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile bietet und die Abweichungen von der Grundordnung in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesen Vorteilen stehen. Ein Gesamtkonzept mit Richtplancharakter kann als Koordinationsinstrument dienen, ohne dass es als Nutzungsplan zu qualifizieren ist.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_579/2017 · 18.07.2018AbgewiesenDie elektromagnetische Verträglichkeit von Mobilfunkanlagen wird grundsätzlich erst nach Inbetriebnahme geprüft, sofern kein konkretes Störungspotenzial mit schwerwiegenden Risiken besteht. Für den Schutz von Wildtieren (hier Mauersegler) vor nichtionisierender Strahlung gelten die Immissionsgrenzwerte der NISV nicht direkt, sofern…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_353/2017 · 10.01.2018AbgewiesenZieht der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft mit Mehrheitsbeschluss eine Einsprache zurück, ist dieser Rückzug rechtsgültig und die Behörde hat das Verfahren als erledigt abzuschreiben. Ein nachträgliches Festhalten an der Einsprache durch den neuen Verwaltungsrat ist unbeachtlich.GestaltungsplanBGer 1C_203/2017 · 25.10.2017AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht eine Formulierung in Art. 7 GBR (Ortsbildschutzperimeter) ohne vorgängige Anhörung der Betroffenen ändern durfte, da die Änderung geringfügig war und der Gehörsanspruch durch das kantonsgerichtliche Verfahren geheilt wurde. Die gewählte Formulierung ist nicht willkürlich.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_68/2017 · 01.09.2017AbgewiesenDie Verweigerung einer Umgebungsplanänderung zur Umwandlung von Längs- in Querparkplätze ist bundesrechtskonform, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften auf sachlichen Gründen (historisch, teleologisch, systematisch) und Verkehrssicherheitsaspekten beruht.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_374/2011 · 14.03.2012AbgewiesenDie Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.EinzonungBGer 1C_109/2010 · 08.09.2010AbgewiesenDie Bachumlegung wurde trotz privater Initiierung und Finanzierung als mit dem Hochwasserschutz vereinbar und damit im öffentlichen Interesse stehend gewertet; die Interessenabwägung fiel zugunsten der leichten Verbesserung der Hochwassersituation und der haushälterischen Bodennutzung aus.BGer 1C_1/2009 · 27.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an der Erweiterung des Spielfelds für Junioren-Meisterschaftsspiele das private Interesse der Anwohner an Immissionsschutz überwiegt, da die Flächenausdehnung gering und die zusätzlichen Immissionen nicht planerisch relevant sind.BGer 1A.30/2006 · 10.10.2006GutgeheissenDie Beseitigung von Ufervegetation für einen Bootshafen ist nach Art. 22 Abs. 2 NHG nur bei ausdrücklich zugelassenen Eingriffen nach Wasserbau- oder Gewässerschutzgesetzgebung bewilligungsfähig. Da das Projekt weder Hochwasserschutz noch Wasserkraftnutzung betrifft, scheidet eine Ausnahmebewilligung aus.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1P.329/2005 · 27.07.2005AbgewiesenEin absolutes Winterbenutzungsverbot für ein Ferienhäuschen in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Zugang über eine rote Lawinengefahrenzone führt und mildere Massnahmen die Gefährdung nicht ausreichend beheben können.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1A.122/2004 · 30.05.2005GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1A.17/2004 · 19.05.2004GutgeheissenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.214/2002 · 12.09.2003AbgewiesenEine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1A.186/2002 · 23.05.2003Teilweise gutgeheissenDie relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.42/2002 · 15.01.2003AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 24 RPG scheidet aus, wenn eine Planungspflicht besteht, da die Anpassung einer bestehenden Nutzungsplanung im Wege der Planung zu erfolgen hat. Eine Überbauungsordnung wird durch nachträgliche inhaltliche Mängel nicht nichtig, sondern bleibt formell gültig, bis sie förmlich aufgehoben oder die Genehmigung…OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.192/2000 · 20.02.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.250/1999 · 18.05.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG überwiegen die gewässerschutzrechtlichen Interessen (Schutz eines bereits belasteten Grundwasservorkommens) gegenüber dem privaten wirtschaftlichen Interesse am Kiesabbau und dem öffentlichen Interesse an der regionalen Kiesversorgung.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 120 IB 48 · 22.04.1994GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.