Art. 41c Abs. 1 GSchV
36 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
22%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 2 · 08.07.2026AbgewiesenDie Photovoltaikanlage auf einer als schützenswertes Baudenkmal inventarisierten Industriehalle bedarf nach Art. 18a Abs. 3 RPG zwar einer Baubewilligung, darf jedoch das Denkmal nur nicht wesentlich beeinträchtigen; geringfügige Störungen sind hinzunehmen. Die befristete Umnutzung des westlichen Hallenteils zu Co-Working-Arbeitsplätzen…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungBGer 1C_161/2025 · 25.06.2026GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_374/2025 · 13.05.2026AbgewiesenEin Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2025 149 · 16.04.2026AbgewiesenEin künstlich angelegter, eingedolter Kanal, dessen Wasser dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird, gilt als Gewässer im Sinne der bundesrechtlichen Gewässerschutzgesetzgebung; solange keine definitive Gewässerraumplanung besteht, ist der übergangsrechtliche Gewässerraum einzuhalten und sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_297/2024 · 10.03.2026AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_129/2024 · 08.12.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an unvollständiger Sachverhaltsabklärung zur Gewässereigenschaft einer eingedolten Rohrleitung. Die Mobilfunkanlage ist im übergangsrechtlichen Gewässerraum nicht standortgebunden und damit unzulässig, sofern die Rohrleitung als Gewässer zu qualifizieren ist.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0129/2025 · 01.10.2025GutgeheissenDie ersatzlose Entfernung von gemäss Schutzvertrag orange markierten Bauteilen (Oberfläche erhaltenswert) verletzt den Schutzvertrag offenkundig. Erfordert die Behebung solcher Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung des Bauprojekts, darf keine Baubewilligung mit Nebenbestimmungen erteilt werden.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2024.374 · 24.07.2025AbgewiesenEin ohne Baubewilligung im Gewässerraum errichteter Maschendrahtzaun ist unter keinem Titel nach Art. 41c GSchV bewilligungsfähig; weder als standortgebundenes Bauwerk noch gestützt auf den Ausnahmetatbestand des dicht überbauten Gebiets. Die Rückbauanordnung ist auch dann verhältnismässig, wenn die Parzelle zwischen Gewässerraum und…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 359 · 17.07.2025AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 41c Abs. 2 GSchV für Bauten im Gewässerraum umfasst nur bestandeserhaltende Massnahmen; Arbeiten, die in ihrer Gesamtwirkung einem Abbruch und Wiederaufbau gleichkommen (vollständiger Ersatz von Fassade und Dach), sprengen diesen Rahmen und können nicht nachträglich bewilligt werden. Die anschliessende…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer AG WBE.2024.383 · 03.07.2025AbgewiesenBauten und Anlagen im Gewässerraum (Stützmauer, Granitstelen, Treppe) können in einem locker überbauten Wohnquartier am Ortsrand nicht als zonenkonforme Anlagen in einem dicht überbauten Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. a GSchV bewilligt werden. Eine Ausnahmebewilligung setzt zudem ein sachlich und objektiv begründetes Bedürfnis…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_176/2024 · 02.07.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV setzt voraus, dass das Gebiet als dicht überbaut gilt oder die Freihaltung des Gewässerraums auf der Parzelle langfristig keinen Nutzen bringt. Diese Voraussetzungen sind restriktiv auszulegen und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_355/2024 · 14.05.2025AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_199/2023 · 12.05.2025AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBRG ZH BRGE I Nr. 0197/2024 · 08.11.2024AbgewiesenDie Erhöhung des Gewässerraums über das Minimum hinaus auf 29,4 m ist rechtmässig, wenn eine hypothetische Querprofilbetrachtung ein Hochwasserschutzdefizit belegt und aktuelle Gefahrenkarten eine Hochwassergefährdung ausweisen. Das öffentliche Interesse an langfristiger Sicherung des Gewässerraums für Hochwasserschutz und…BGer 1C_490/2023 · 01.11.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_522/2022 · 25.03.2024AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungUmzonungVGer SO VWBES.2023.269 · 25.03.2024AbgewiesenBauten im Gewässerraum ohne Baubewilligung sind auch dann zurückzubauen, wenn sie zum Erstellungszeitpunkt toleriert wurden; seit dem 1. Juni 2011 sind die Bestimmungen der GSchV über den Gewässerraum (Art. 41c Abs. 1 GSchV) zwingend anwendbar. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nur bei nachgewiesener konstanter…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_280/2022 · 15.03.2024AbgewiesenDie Anordnung des Rückbaus eines rechtswidrig errichteten Badestegs ist auch nach langjährigem Bestehen verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Trennung Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer AG WBE.2023.78 · 14.12.2023AbgewiesenBewässerungsinfrastruktur (unterirdische Leitungen und Pumpenschacht), die einzig dem privaten Landwirtschaftsbetrieb dient, erfüllt die Voraussetzungen für Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV nicht, da sie weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegt. Das Baugesuch ist bereits wegen Verletzung des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2022 163 · 07.11.2023AbgewiesenUnbewilligte Bauten im kantonalen Naturschutzgebiet, im Wald und im Gewässerraum können mangels Standortgebundenheit weder nachträglich bewilligt noch ausnahmsweise legalisiert werden; die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone ohne die fünfjährige Verwirkungsfrist nach Art. 46 Abs. 3 BauG und überwiegt private…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2022 280 · 21.09.2023AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) erlaubt keine Erweiterung einer im Gewässerraum liegenden, bereits rechtswidrigen privaten Erschliessungsanlage, wenn die Nutzungsintensität durch das neue Bauprojekt erheblich zunimmt und damit die Rechtswidrigkeit verstärkt wird; zudem kann eine private Zufahrt im Gewässerraum weder als…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.175, 176 · 01.03.2023GutgeheissenEin ohne Baubewilligung errichteter und in drei Jahrzehnten schleichend intensivierter Modellflugplatz ist bei der nachträglichen Bewilligungsprüfung insgesamt nach dem heute geltenden Recht zu beurteilen, wenn Ausgangszustand und Nutzungsentwicklung nicht mehr trennbar voneinander abgegrenzt werden können. Liegt die Anlage im…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_600/2021 · 25.08.2022AbgewiesenEin Kran für Bootswartungsarbeiten im Gewässerraum ist nicht standortgebunden und dient nicht der Gewässernutzung im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV, weshalb eine Baubewilligung ausgeschlossen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer BGE 148 II 198 · 01.01.2022GutgeheissenDie Mindestbreite des Gewässerraums eines Fliessgewässers in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) bestimmt sich nach Art. 41a Abs. 1 GSchV, wenn für das Gebiet gewässerbezogene Schutzziele gelten. Dies ist im BLN-Gebiet Nr. 1606 für den Teilraum Rigi der Fall.VGer SO VWBES.2021.22 · 20.09.2021AbgewiesenAnlagen für den Gewässerzugang und die Erholungsnutzung (Treppenabgänge, Sitzstufen aus Quadersteinen) im Gewässerraum sind standortgebunden im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV und im öffentlichen Interesse, weshalb die erforderlichen Bewilligungen erteilt werden können. Beim Gewässerunterhalt handelt es sich nicht um eine Bundesaufgabe,…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_17/2021 · 26.08.2021AbgewiesenDie Standortgebundenheit der geplanten West-Ost-Verbindung im Gewässerraum des Schächens wurde bejaht, da die Alternativvarianten mit gewichtigen Nachteilen (u.a. Schutztunnelkosten von 16 Mio. CHF) verbunden sind und keine vorteilhaftere Lösung aufzeigen. Verfahrensfehler (unterbliebene BAFU-Anhörung) wurden im kantonalen…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_41/2021 · 01.04.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind; die Ausnahmebestimmung lit. a bis ist restriktiv anzuwenden und setzt beengte Raumverhältnisse voraus.BaubewilligungBGer 1C_402/2020 · 25.01.2021AbgewiesenBauten im Gewässerraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV, wenn sie nicht standortgebunden sind. Überwiegende öffentliche Interessen (Zugang zum Gewässer, Sichtbezug, Freihaltung des Gewässerraums) können eine solche Bewilligung ausschliessen, selbst wenn die Bauten optisch oder wirtschaftlich…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2020 23 · 17.12.2020Teilweise gutgeheissenEin Neubau innerhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums (Art. 41c Abs. 1 GSchV) ist nicht baubewilligungsfähig, wenn die Parzelle weder in einem dicht überbauten Gebiet liegt noch eine Baulücke im Sinn von Art. 41c Abs. 1 Bst. abis GSchV darstellt; der Begriff «dicht überbaut» ist restriktiv auszulegen und setzt mehr als eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0014-0015/2020 · 29.01.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Milchviehstall in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Bodenabhängigkeit der Tierhaltung durch ein plausibles Betriebskonzept nachgewiesen wird, die Standortwahl sorgfältig geprüft ist und die Einordnung in die Landschaft sowie die Einhaltung von Immissions- und Gewässerschutzvorschriften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 146 II 304 · 01.01.2020AbgewiesenArt. 41c Abs. 2 GSchV enthält eine eigenständige, an der verfassungsmässigen Besitzstandsgarantie orientierte Regelung für zonenwidrige Bauten ausserhalb der Bauzone im Gewässerraum. Er umfasst den Bestand, die Weiternutzung und den Unterhalt, nicht aber die Erweiterung oder den Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer AG WBE.2018.322 · 15.07.2019RückweisungDie Koordinationsvorschriften (Art. 25a RPG) sind auf die Erschliessungsplanung sinngemäss anwendbar, wenn Lage und Ausdehnung öffentlicher Strassen verbindlich festgelegt werden; Gesuchsunterlagen und gewässerschutzrechtliche Bewilligung sind gemeinsam aufzulegen und die Entscheide gleichzeitig zu eröffnen. Eine Sondernutzungsplanung,…SondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2017/186 · 21.02.2019AbgewiesenEin Strassenbauprojekt mit Teilstrassenplan für den Ersatz einer Brücke im Gewässerraum ist rechtmässig, wenn es standortgebunden ist, im öffentlichen Interesse liegt und die strassenrechtlichen sowie gewässerschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.BaubewilligungGestaltungsplanVGer BE 100 2016 266 · 18.08.2016AbgewiesenEin Mehrfamilienhaus in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) kann ohne vorgängige Sondernutzungsplanung als Einzelvorhaben bewilligt werden, wenn es sich gut in das qualitätsvolle Ortsbild einpasst (Art. 93 Abs. 1 Bst. a BauG); eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum ist zulässig, wenn das Grundstück in dicht überbautem…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_473/2015 · 22.03.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn es Bestandesschutz geniesst oder in einem dicht überbauten Gebiet liegt und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine massive Veränderung gegenüber dem Bestehenden sprengt die Grenze des Bestandesschutzes.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_803/2013 · 14.08.2014GutgeheissenDie Interessenabwägung bei einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV erfordert eine Gesamtbetrachtung des dicht überbauten Gebiets sowie eine Prüfung überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere des Gewässerschutzes, der Revitalisierungsplanung und des öffentlichen Zugangs zu Gewässern.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.