Art. 34 Abs. 1 BV
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00847 · 30.07.2026AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…GestaltungsplanSondernutzungsplanVGer ZH VB.2025.00484 · 16.03.2024GutgeheissenFür das Finanzreferendum ist eine Zusammenfassung von Krediten für zwei baulich unabhängige Projekte in einer einzigen Abstimmungsvorlage zulässig, wenn beide Projekte einem gemeinsamen Zweck dienen und dadurch eine ausreichend enge sachliche Verbindung besteht (Art. 34 Abs. 2 BV, § 110 GG). Die Variantenabstimmung ist auf zwei…BGer 1C_41/2023 · 24.07.2023Teilweise gutgeheissenEin generelles Kontrahierungsverbot der Gemeinde für Mobilfunkstandorte auf gemeindeeigenen Grundstücken mit Mindestabstandsklausel ist nicht per se bundesrechtswidrig, sofern es den Versorgungsauftrag der Mobilfunkanbieter nicht vereitelt oder über Gebühr erschwert und eine Enteignungsmöglichkeit nach Art. 36 FMG offenbleibt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 149 I 291 · 01.01.2023GutgeheissenEine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…BGer 1C_391/2021 · 08.07.2022AbgewiesenEine kommunale Planungsinitiative zur Umzonung von Grundstücken ist zulässig, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar interpretiert werden kann und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Kreise im Rahmen der Umsetzung gewahrt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_440/2021 · 28.02.2022AbgewiesenEine kommunale Initiative, die den Schutz eines Einzelbaums in der Gemeindeordnung verankern will, ist ungültig, wenn sie die gesetzessystematischen Vorgaben des kantonalen Nutzungsplanungsverfahrens umgeht und damit übergeordnetem Recht widerspricht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_534/2019 · 20.10.2020AbgewiesenDie Erschliessbarkeit eines einzuzonenden Gebiets muss bei der Einzonung nur möglich erscheinen; die Details sind erst bei der Baubewilligung zu prüfen. Der Regierungsrat darf im Genehmigungsverfahren offensichtliche Planungsfehler korrigieren, ohne die Gemeindeautonomie oder politische Rechte zu verletzen.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanEinzonungBaubewilligungBGer 1C_408/2019 · 11.03.2020AbgewiesenEine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_238/2016 · 02.12.2016AbgewiesenEine Volksinitiative, die eine kürzlich totalrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) ändern will, widerspricht dem Grundsatz der Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG, wenn keine erheblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Plananpassung rechtfertigen würden.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.