VGer ZH VB.2026.00085
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 27.05.2026 · Kanton ZH
Eine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…
VGer ZH VB.2026.00085 vom 27.05.2026 (Teilweise gutgeheissen)
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