Art. 127 Abs. 1 BV
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2025.00448 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenDie kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung bildet eine dem Legalitätsprinzip genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Baustellenabwasser, das aktiv in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Ob der angewendete Mengenpreis von Fr. 2.80 pro m³ das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip…VGer BE 100 2023 119 · 04.03.2025AbgewiesenEin vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossenes Mehrwertabgabereglement stellt eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage dar; die Mehrwertberechnung bei Umzonung richtet sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert unmittelbar vor und nach der Planänderung.UmzonungMehrwertabgabeOrtsplanungsrevisionBGer 1C_60/2023 · 01.07.2024AbgewiesenDie Entfernung von Steinen und die Erstellung eines Zufahrtswegs in einer Landschaftsschutzzone ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Schutzziele der Zone beeinträchtigen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des Landschaftsschutzes aus.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKGer LU 7H 22 203 · 16.06.2023Teilweise gutgeheissenEine Wasseranschlussgebühr darf nur gestützt auf ein Gesetz im formellen Sinn erhoben werden; eine von der Gemeindeversammlung nicht genehmigte Vereinbarung zur Übertragung der Wasserversorgung sowie ein nur von der Korporationsversammlung und dem Regierungsrat genehmigtes Wasserreglement erfüllen diese Anforderungen nicht. Das…BaubewilligungKGer LU 7H 21 60 · 03.04.2023GutgeheissenDie Bekanntgabe des Berechnungsmechanismus einer Wasseranschlussgebühr im Dispositiv der Baubewilligung stellt keine verbindliche Veranlagungsverfügung dar, da die Abgabeschuld zu diesem Zeitpunkt betragsmässig noch nicht bestimmbar ist. Eine Wasseranschlussgebühr, die sich nach der Differenz der Gebäudeversicherungssummen bemisst,…BaubewilligungBGer 1C_167/2017 · 05.07.2017AbgewiesenDie Erhebung eines Mehrwertausgleichs durch eine Gemeinde ist bundesrechtlich zulässig, wenn der Kanton keine eigene Regelung getroffen hat und die gemeindliche Regelung den Anforderungen des abgaberechtlichen Legalitätsprinzips genügt.EinzonungMehrwertabgabeOrtsplanungsrevisionBGer 1C_530/2016 · 03.02.2017AbgewiesenDas kommunale Strassenreglement, das ausdrücklich nur öffentliche Strassen erfasst, bildet keine genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Perimeterbeiträgen von Anstössern an Privatstrassen für deren Ausbau. Das Legalitätsprinzip (Art. 127 Abs. 1 BV) verlangt, dass Abgabepflicht und Abgabegegenstand in einem Gesetz im…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.