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Art. 2 Abs. 1 AIG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00085 · 27.05.2026Teilweise gutgeheissenEine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…VGer ZH VB.2025.00124 · 07.05.2025AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt nach Ablauf der behördlich gewährten Aufrechterhaltungsfrist von Gesetzes wegen automatisch; auf die Gründe der Verspätung kommt es nicht an. Ein persönlicher Härtefall kann nicht für eine bloss künftig drohende, derzeit nicht eingetretene Situation geltend gemacht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.