VGer ZH VB.2025.00079
AbgewiesenEntscheid vom 07.05.2025 · Kanton ZH
Nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger entfällt das abgeleitete Aufenthaltsrecht; ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 AIG setzt sowohl eine mindestens dreijährige Ehegemeinschaft als auch eine erfolgreiche Integration voraus, wobei fehlende Sprachkenntnisse, Sozialhilfeabhängigkeit und ungenügende…
VGer ZH VB.2025.00079 vom 07.05.2025 (Abgewiesen)
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