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VGer ZH VB.2025.00033

Abgewiesen

Entscheid vom 11.09.2025 · Kanton ZH

Die Verweigerung eines Sachurlaubs für einen Strafgefangenen zur Wahrnehmung eines Medientermins auf einer Zeitungsredaktion ist rechtmässig, wenn die Vollzugseinrichtung ein Gespräch mit dem Journalisten in der Anstalt unter Wahrung der Privatsphäre ermöglicht, da die Anwesenheit des Gefangenen ausserhalb der Vollzugseinrichtung nicht…

VGer ZH VB.2025.00033 vom 11.09.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.