VGer ZH VB.2024.00468
AbgewiesenEntscheid vom 27.03.2025 · Kanton ZH
Ein volljähriger Sohn (über 18 Jahre) hat keinen Anspruch auf Familiennachzug nach Art. 44 Abs. 1 AIG; ein aus Art. 8 Abs. 1 EMRK oder Art. 13 Abs. 1 BV abgeleiteter Nachzugsanspruch setzt ein besonderes, personenspezifisches Abhängigkeitsverhältnis voraus, das durch eine vage psychische Diagnose ohne belegten Betreuungsbedarf nicht…
VGer ZH VB.2024.00468 vom 27.03.2025 (Abgewiesen)
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