VGer ZH VB.2024.00283
GutgeheissenEntscheid vom 07.05.2025 · Kanton ZH
Einer vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…
VGer ZH VB.2024.00283 vom 07.05.2025 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
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