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Art. 31 Abs. 1 VZAE

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00500 · 26.11.2025AbgewiesenTrotz langjährigem Aufenthalt von über 25 Jahren in der Schweiz ist vorläufig aufgenommenen Personen eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu verweigern, wenn erhebliche und selbst verschuldete Integrationsdefizite in sprachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bestehen, die sich nicht allein auf besondere…VGer ZH VB.2025.00430 · 15.10.2025AbgewiesenEin nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG liegt nicht vor, wenn die Wiedereingliederung im Heimatland zumutbar ist und der Beschwerdeführer weder eine vertiefte sprachliche noch eine wirtschaftliche Integration nachweist, erheblich verschuldet ist und wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Auch aus Art.…VGer ZH VB.2024.00283 · 07.05.2025GutgeheissenEiner vorläufig aufgenommenen Person, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG zu erteilen, wenn altersbedingte Einschränkungen die Integrationsdefizite erklären und eine Rückkehr dauerhaft unzumutbar erscheint. Integrationsdefizite des…VGer ZH VB.2024.00404 · 07.11.2024Teilweise gutgeheissenAuch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…VGer ZH VB.2024.00303 · 16.10.2024GutgeheissenVorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…AusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00313 · 25.09.2024AbgewiesenKeine wiedererwägungsweise Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn seit der letzten rechtskräftigen Beurteilung keine entscheidrelevanten neuen Tatsachen oder Rechtsänderungen vorliegen. Sprachliche und wirtschaftliche Integrationsdefizite rechtfertigen die Bewilligungsverweigerung auch nach Erreichen…VGer ZH VB.2024.00118 · 25.09.2024AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…VGer ZH VB.2024.00267 · 21.08.2024AbgewiesenEin Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 Ziff. 1 EMRK für volljährige Kinder setzt ein bestehendes, personenspezifisch ausgerichtetes Abhängigkeitsverhältnis zur in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Bezugsperson voraus; die blosse Betreuungsbedürftigkeit genügt nicht, solange die Pflege durch eine andere Person tatsächlich sichergestellt…VGer ZH VB.2023.00680 · 17.04.2024Teilweise gutgeheissenAuch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…VGer ZH VB.2023.00630 · 07.02.2024GutgeheissenEine 91-jährige türkische Staatsangehörige, die nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 Heim und Hab verloren hat und sich seit 14 Jahren persönlich mit der Schweiz verbunden fühlt, hat Anspruch auf Prüfung als schwerwiegender persönlicher Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die damit…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.