VGer ZH VB.2024.00213
AbgewiesenEntscheid vom 17.07.2024 · Kanton ZH
Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wegen rechtsmissbräuchlicher Scheinehe ist verhältnismässig, auch wenn der Betroffene an Multipler Sklerose leidet, sofern eine hinreichende medizinische Versorgung im Heimatstaat sichergestellt ist und die öffentlichen Interessen an der Steuerung der Zuwanderung die privaten Interessen…
VGer ZH VB.2024.00213 vom 17.07.2024 (Abgewiesen)
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