Startseite
Startseite
← Urteilssuche

VGer ZH VB.2023.00759

Abgewiesen

Entscheid vom 21.02.2024 · Kanton ZH

Wer den Nachweis einer mindestens dreijährigen ehelichen Gemeinschaft in der Schweiz im Sinn von Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG nicht erbringt, hat keinen nachehelichen Aufenthaltsanspruch; die Dreijahresfrist gilt absolut und ohne Ausnahmen. Liegen auch keine wichtigen persönlichen Gründe für einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs.…

VGer ZH VB.2023.00759 vom 21.02.2024 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rec…BGer 1C_725/2025 · 15.09.2026 · AbgewiesenEin rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung …BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum.…VGer AG WBE.2025.306 · 14.09.2026 · AbgewiesenBaubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer …VGer BE 100 2025 52 · 10.09.2026 · AbgewiesenWird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nac…VGer BE 100 2025 83 · 10.09.2026 · GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beur…

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.