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VGer ZH VB.2023.00440

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 16.05.2024 · Kanton ZH

Nach einer weniger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft besteht kein nachehelicher Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, wenn die Wiedereingliederung im Heimatland wirtschaftlich als zumutbar erscheint und keine konkreten besonderen Beeinträchtigungen glaubhaft gemacht werden. Die unentgeltliche Rechtspflege ist zu…

VGer ZH VB.2023.00440 vom 16.05.2024 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.