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VGer TG TVR-2025-14

Gutgeheissen

Entscheid vom 12.02.2025 · Kanton TG

Aufgrund von § 106 Abs. 1 PBG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; eine Praxis, wonach eine Überschreitung von bis zu 1% der maximal zulässigen Geschossfläche im Baubewilligungsverfahren toleriert wird, ist rechtswidrig.

VGer TG TVR-2025-14 vom 12.02.2025 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.