§ 34 Abs. 2 PBV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG TVR-2025-14 · 12.02.2025GutgeheissenAufgrund von § 106 Abs. 1 PBG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; eine Praxis, wonach eine Überschreitung von bis zu 1% der maximal zulässigen Geschossfläche im Baubewilligungsverfahren toleriert wird, ist rechtswidrig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.