§ 106 Abs. 1 PBG
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50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer TG TVR-2025-14 · 12.02.2025GutgeheissenAufgrund von § 106 Abs. 1 PBG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; eine Praxis, wonach eine Überschreitung von bis zu 1% der maximal zulässigen Geschossfläche im Baubewilligungsverfahren toleriert wird, ist rechtswidrig.BaubewilligungVGer TG TVR-2024-19 · 17.06.2019AbgewiesenWohnbauten in der Gewerbezone sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig; diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Baubewilligungserteilung feststehen und kann nicht durch einen blossen 'hinreichenden funktionalen Zusammenhang' zwischen Gewerbebetrieb und Wohnnutzung erfüllt werden. Eine solche weite…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.