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§ 106 Abs. 1 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG TVR-2025-14 · 12.02.2025GutgeheissenAufgrund von § 106 Abs. 1 PBG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; eine Praxis, wonach eine Überschreitung von bis zu 1% der maximal zulässigen Geschossfläche im Baubewilligungsverfahren toleriert wird, ist rechtswidrig.BaubewilligungVGer TG TVR-2024-19 · 17.06.2019AbgewiesenWohnbauten in der Gewerbezone sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig; diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Baubewilligungserteilung feststehen und kann nicht durch einen blossen 'hinreichenden funktionalen Zusammenhang' zwischen Gewerbebetrieb und Wohnnutzung erfüllt werden. Eine solche weite…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.