VGer ZH SB.2025.00102
GutgeheissenEntscheid vom 25.02.2026 · Kanton ZH
Ein Verein im Bereich Arbeitsintegration, der Dienstleistungen (Hauswartung, Reinigung, Gartenunterhalt) auf dem freien Markt in einem Umfang anbietet, der mehr als zwei Drittel des Gesamterlöses ausmacht, erfüllt die Voraussetzung der Uneigennützigkeit für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nicht. Die Gewährung einer…
VGer ZH SB.2025.00102 vom 25.02.2026 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
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