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Art. 94 BV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2025.00102 · 25.02.2026GutgeheissenEin Verein im Bereich Arbeitsintegration, der Dienstleistungen (Hauswartung, Reinigung, Gartenunterhalt) auf dem freien Markt in einem Umfang anbietet, der mehr als zwei Drittel des Gesamterlöses ausmacht, erfüllt die Voraussetzung der Uneigennützigkeit für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nicht. Die Gewährung einer…BGer 1C_543/2021 · 15.08.2022AbgewiesenEine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungRichtplanungWiederherstellung / RückbauVGer GR R 2020 71 · 28.09.2021AbgewiesenEine Baubewilligung, die als Reklameart ausdrücklich nur «Eigenreklame» festhält, umfasst keine Berechtigung zum Abspielen von Fremdreklame; eine Gemeinde darf gestützt auf kommunales Reklamereglement und ein Gesamtkonzept für Werbung im öffentlichen Raum aus ortsbildschützerischen und ästhetischen Gründen spezifische…BaubewilligungBGer 1C_140/2016 · 09.11.2016AbgewiesenDie Zuweisung von Grundstücken zur Tourismuszone in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern ist mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, wenn sie raumplanerisch bedingt ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismässig ist.OrtsplanungsrevisionUmnutzung / ZweckänderungBGer BGE 142 I 162 · 01.01.2016AbgewiesenRaumplanerische Massnahmen wie die Schaffung einer Tourismuszone sind mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und nicht den Wettbewerb verzerren.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.