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VGer ZH SB.2024.00062

Abgewiesen

Entscheid vom 27.11.2024 · Kanton ZH

IV-Rentennachzahlungen sind vollumfänglich steuerbar, auch wenn sie direkt mit Sozialhilfeleistungen verrechnet werden; die Verrechnung stellt steuerrechtlich eine nicht abziehbare Schuldentilgung dar. Der Steuersatz für Kapitalabfindungen bestimmt sich nach der periodengerecht umgerechneten Jahresleistung gemäss Art. 37 DBG, ohne…

VGer ZH SB.2024.00062 vom 27.11.2024 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.