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Art. 22 Abs. 1 DBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2024/176, 177 · 14.08.2025Teilweise gutgeheissenEin IV-Stammrentner bleibt für eine IV-Kinderrente steuerpflichtig, solange diese nicht auf Antrag des volljährigen Kindes direkt an dieses ausbezahlt wird; kommt er mit dieser Rente zur Hauptsache für den Unterhalt des volljährigen Kindes auf, steht ihm der Kinderabzug zu.VGer ZH SB.2024.00062 · 27.11.2024AbgewiesenIV-Rentennachzahlungen sind vollumfänglich steuerbar, auch wenn sie direkt mit Sozialhilfeleistungen verrechnet werden; die Verrechnung stellt steuerrechtlich eine nicht abziehbare Schuldentilgung dar. Der Steuersatz für Kapitalabfindungen bestimmt sich nach der periodengerecht umgerechneten Jahresleistung gemäss Art. 37 DBG, ohne…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.