BRG ZH BRGE II Nrn. 0001-0002/2022
GutgeheissenEntscheid vom 18.01.2022 · Kanton ZH
Die Anpassung einer Schutzverfügung für ein denkmalgeschütztes Objekt setzt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. Blosse finanzielle Interessen der Eigentümerin oder zeitlicher Ablauf rechtfertigen keine Reduktion des Schutzumfangs.
BRG ZH BRGE II Nrn. 0001-0002/2022 vom 18.01.2022 (Gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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