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VB 94/0072

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0001-0002/2022 · 18.01.2022GutgeheissenDie Anpassung einer Schutzverfügung für ein denkmalgeschütztes Objekt setzt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. Blosse finanzielle Interessen der Eigentümerin oder zeitlicher Ablauf rechtfertigen keine Reduktion des Schutzumfangs.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.