Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 203 PBG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00362 · 09.04.2026RückweisungBefinden sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite kommunal inventarisierte Schutzobjekte mit eindeutigem Sichtbezug zum geplanten Neubau, ist das Vorhaben nach den erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG (gute Gestaltung) zu prüfen – eine Strassengrenze schliesst den denkmalpflegerisch bedeutsamen Nahbereich nicht…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0046/2026 · 05.03.2026GutgeheissenDer hohe Situationswert eines ortsbildprägenden historischen Gebäudes bildet einen eigenständigen Unterschutzstellungsgrund, sofern noch ein gewisses Ausmass an historischer Bausubstanz vorhanden ist. Das finanzielle Interesse an einer Neubebauung vermag das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines solchen Denkmals grundsätzlich…BRG ZH BRGE II Nrn. 0001-0002/2022 · 18.01.2022GutgeheissenDie Anpassung einer Schutzverfügung für ein denkmalgeschütztes Objekt setzt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. Blosse finanzielle Interessen der Eigentümerin oder zeitlicher Ablauf rechtfertigen keine Reduktion des Schutzumfangs.BRG ZH BRGE II Nrn. 0165-0166/2019 · 29.10.2019GutgeheissenEin als Schutzobjekt inventarisiertes Gebäude darf nicht ohne formelle Inventarentlassung abgebrochen werden, selbst wenn die Schutzmassnahme auf Kernzonenvorschriften beschränkt wurde. Die Schutzverfügung von 2011 ist klar und bindend, sodass der Abbruch erst nach Inventarentlassung zulässig ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0182-0185/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II in Fällanden als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang auf die für den Charakter der Siedlungen entscheidenden Gestaltungselemente beschränkt wird. Private Dienstbarkeiten ersetzen keine öffentlich-rechtlichen Schutzmassnahmen.BRG ZH BRGE II Nrn. 0051-0052/2017 · 04.04.2017AbgewiesenDie Inventarentlassung eines Fabrikgebäudes aus dem kommunalen Schutzinventar und die Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans, die den Abbruch und Ersatzbau vorsieht, sind rechtmässig, wenn die Schutzwürdigkeit des Objekts nach umfassender Abklärung verneint wird und die Anliegen des ISOS im Rahmen der kantonalen Planungshoheit…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.