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BRG ZH BRGE II Nr. 0107/2017

Abgewiesen

Entscheid vom 15.08.2017 · Kanton ZH

Aufschüttungen zwischen dem gewachsenen Terrain und der Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes sind kein «umbauter Raum» im Sinne von § 258 PBG und daher nicht an die Baumassenziffer anzurechnen. Das Ergebnis führt auch nicht zu höheren Gebäuden, da die Gebäudehöhe bei Aufstockungen vom ursprünglichen Terrain zu messen ist.

BRG ZH BRGE II Nr. 0107/2017 vom 15.08.2017 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.