Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 12 ABV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nr. 0107/2017 · 15.08.2017AbgewiesenAufschüttungen zwischen dem gewachsenen Terrain und der Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes sind kein «umbauter Raum» im Sinne von § 258 PBG und daher nicht an die Baumassenziffer anzurechnen. Das Ergebnis führt auch nicht zu höheren Gebäuden, da die Gebäudehöhe bei Aufstockungen vom ursprünglichen Terrain zu messen ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.