§ 258 Abs. 1 PBG
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VGer ZH VB.2024.00525 · 21.05.2026GutgeheissenBei unregelmässigem Hanggelände und künstlichen Aufschüttungen genügt es für die Baumassenberechnung nicht, lediglich zwei Höhenkoten zu verwenden; eine Interpolation, die ausschliesslich auf einer Aufschüttung in erheblicher Entfernung zum abzubrechenden Gebäude basiert, ist nicht vertretbar und stellt einen gewichtigen baurechtlichen…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0107/2017 · 15.08.2017AbgewiesenAufschüttungen zwischen dem gewachsenen Terrain und der Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes sind kein «umbauter Raum» im Sinne von § 258 PBG und daher nicht an die Baumassenziffer anzurechnen. Das Ergebnis führt auch nicht zu höheren Gebäuden, da die Gebäudehöhe bei Aufstockungen vom ursprünglichen Terrain zu messen ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.