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§ 258 Abs. 1 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00525 · 21.05.2026GutgeheissenBei unregelmässigem Hanggelände und künstlichen Aufschüttungen genügt es für die Baumassenberechnung nicht, lediglich zwei Höhenkoten zu verwenden; eine Interpolation, die ausschliesslich auf einer Aufschüttung in erheblicher Entfernung zum abzubrechenden Gebäude basiert, ist nicht vertretbar und stellt einen gewichtigen baurechtlichen…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0107/2017 · 15.08.2017AbgewiesenAufschüttungen zwischen dem gewachsenen Terrain und der Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes sind kein «umbauter Raum» im Sinne von § 258 PBG und daher nicht an die Baumassenziffer anzurechnen. Das Ergebnis führt auch nicht zu höheren Gebäuden, da die Gebäudehöhe bei Aufstockungen vom ursprünglichen Terrain zu messen ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.