BGer BGE 144 I 318
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 01.01.2018 · Kanton VD
Eine Gemeinde handelt nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 4 LRECA/VD, wenn sie bei der Genehmigung eines Nutzungsplans unzulässigerweise verspätet ist, es sei denn, sie verletze durch ihre Passivität eine Schutznorm zugunsten des betroffenen Grundeigentümers. Art. 35 Abs. 1 lit. b RPG ist keine solche Schutznorm. Eine Verletzung von…
BGer BGE 144 I 318 vom 01.01.2018 (Teilweise gutgeheissen)
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