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Art. 35 Abs. 1 lit. b RPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2017/118 · 26.11.2018GutgeheissenDer Referenzzeitpunkt für den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG ist bei Grundstücken in Nichtbauzonen der 1. Januar 1988, sofern die Nutzungsplanung bis dahin nicht bundesrechtskonform war. Bauliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt ohne kantonale Zustimmung geniessen keinen Bestandesschutz und sind nur unter den Voraussetzungen von Art.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer BGE 144 I 318 · 01.01.2018Teilweise gutgeheissenEine Gemeinde handelt nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 4 LRECA/VD, wenn sie bei der Genehmigung eines Nutzungsplans unzulässigerweise verspätet ist, es sei denn, sie verletze durch ihre Passivität eine Schutznorm zugunsten des betroffenen Grundeigentümers. Art. 35 Abs. 1 lit. b RPG ist keine solche Schutznorm. Eine Verletzung von…OrtsplanungsrevisionEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.