BGer BGE 143 II 241
GutgeheissenEntscheid vom 01.01.2017 · Kanton BE
Bei der erstmaligen definitiven Abgrenzung einer Moorlandschaft nach Art. 23b NHG darf der Bundesrat bestehende Ausbaupläne berücksichtigen, sofern die charakteristischen und zentralen Elemente der Moorlandschaft zwingend einbezogen werden. Der Begriff der 'bestehenden Nutzung' in Art. 23b Abs. 3 NHG ist weit auszulegen und umfasst auch…
BGer BGE 143 II 241 vom 01.01.2017 (Gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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